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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23   

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BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,28748)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,28748)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,28748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Vielmehr ist ein Beurteiler verpflichtet, sich ein vollständiges Bild von den Leistungen des zu beurteilenden Beamten zu verschaffen und dazu auch Informationen einzuholen, soweit er keine aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 21).

    Die Maßstabsverbindlichkeit wird dadurch gewährleistet, dass die dienstlichen Beurteilungen abschließend von einem Letztbeurteiler verantwortet werden, der einen vollständigen Überblick über die gesamte Vergleichsgruppe besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 37 f.).

    1) Die Rüge, dem Auswahlvermerk fehle hinsichtlich der Anforderung des "Gender-Mainstreaming" eine hinreichende Tatsachenanknüpfung, verkennt den durch § 21 Abs. 1 Satz 1 BBG dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 17).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Offenbleiben kann auch, ob der Beteiligungstatbestand der Vorbereitung einer Umsetzung von Beschäftigten i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BGleiG - trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Benennung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 26) - bereits die Erstellung eines Anforderungsprofils für den zu vergebenden Dienstposten umfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 5 P 2.21 - juris Rn. 20 zu dem wegen des auf den Dienstposten bezogenen Sachbezugs fehlenden Beteiligungsrecht des Personalrats; hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 18).

    Im Hinblick auf die sich aus einem Anforderungsprofil ergebenden Vorwirkungen auf die Vergabe eines öffentlichen Amtes kann ein Bewerber zwar geltend machen, selbst in unzulässiger Weise von der Vergabe eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen worden zu sein, wenn die Einengung des Bewerberfelds mit den Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbar war (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 17 m. w. N.).

    Der konkrete Verfahrensablauf geht darauf zurück, dass erst nach Erstellung des Entwurfs einer Erstbeurteilung durch den Vizepräsidenten festgestellt worden war, dass dieser dasselbe Statusamt wie der zu beurteilende Beamte bekleidet und daher keine formale Beurteilerstellung ausüben darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 16; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 31).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Die Befugnis des Dienstherrn, über die Eignungsanforderungen für einen Dienstposten vorab durch die Vorgabe eines Anforderungsprofils zu befinden, folgt aus seiner Organisationsgewalt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 25).

    Sind Bewerber sowohl im Gesamturteil als auch in der Beurteilung der im Anforderungsprofil als maßgeblich benannten Kriterien im Wesentlichen gleich bewertet worden, muss der Dienstherr die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 46 m. w. N.; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - NVwZ-RR 2008, 433 = juris Rn. 8).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    3) Die zwingenden Merkmale des vom Bundeskanzleramt freigegebenen und der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Anforderungsprofils erfüllt der Beigeladene; insbesondere liegt die Bewährung in zwei unterschiedlichen B 3-Führungsverwendungen mit einer Mindestdauer von vier Jahren auch ohne Berücksichtigung der Vakanzvertretung auf dem streitbefangenen Dienstposten vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 26).

    Durch das "Ausblenden" der höherwertigen Aufgabenwahrnehmung kann verhindert werden, dass dem Beigeladenen aus der Vakanzvertretung des streitgegenständlichen Dienstpostens ein Vorsprung zu Lasten des Antragstellers erwächst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 26 und 33).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Der konkrete Verfahrensablauf geht darauf zurück, dass erst nach Erstellung des Entwurfs einer Erstbeurteilung durch den Vizepräsidenten festgestellt worden war, dass dieser dasselbe Statusamt wie der zu beurteilende Beamte bekleidet und daher keine formale Beurteilerstellung ausüben darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 16; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 31).

    Mit der Beurteilungsbefugnis ist dem Dienstherrn vielmehr auch das Recht zuerkannt, die einzelnen im Beurteilungszeitraum liegenden Vorgänge in einer Gesamtschau zusammenzufassen und zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 32 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Der Beamte muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinn aus jedem sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund hinnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18).

    Die Übertragung schafft daher die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Beförderung (§ 22 Abs. 2 BBG; vgl. zur ämtergleichen Umsetzung dagegen BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Diese wird nicht durch subjektive Rechte von Bewerbern beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 .

    - BVerwGE 145, 237 Rn. 20; hierzu auch Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 20 und vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 35 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Derartiges gehört vielmehr zum zulässigen und im Fall der Anlassbeurteilung auch gebotenen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung (vgl. § 49 Abs. 3 BLV; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 43).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    In dieser Situation darf die Unterschiedlichkeit der Gesamtbeurteilung nicht durch einen Rückgriff auf die Betrachtung von Einzelfeststellungen überspielt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
    Sind Bewerber sowohl im Gesamturteil als auch in der Beurteilung der im Anforderungsprofil als maßgeblich benannten Kriterien im Wesentlichen gleich bewertet worden, muss der Dienstherr die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 46 m. w. N.; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - NVwZ-RR 2008, 433 = juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2019 - 1 S 188/19

    Beschwerde gegen einen Hängebeschluss; Weigerung der Behörde, Verwaltungsakten

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 24.18

    Kein Aufhebungsanspruch trotz Verletzung des Beteiligungsrechts der

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

  • BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 23.02.2023 - 20 F 5.21

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 1 A 4498/19

    Ausgleichsanspruch eines Beamten von Vermögenseinbußen im Wege der fiktiven

  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Mit der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens ist auch keine "Anwartschaft" oder in sonstiger Weise rechtlich gesicherte Position im Hinblick auf die Vergabe des höherwertigeren Statusamts verbunden (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - NVwZ 2024, 236 Rn. 12).

    Unabhängig davon, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin durch ein zu weit gefasstes Anforderungsprofil nicht beeinträchtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 37), spricht daher viel dafür, dass der Ausschreibung des streitgegenständlichen Dienstpostens ein fehlerhaftes Anforderungsprofil zugrunde gelegt worden ist.

    Da die Antragstellerin mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 72 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23

    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des

    Hält der beurteilte Beamte oder ein Mitbewerber im Konkurrentenstreitverfahren die Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - ZBR 2024, 32 Rn. 62).
  • SG Landshut, 19.01.2024 - S 7 R 843/23

    Amtsenthebung einer Geschäftsführerin eines Sozialversicherungsträgers

    Es kann dahinstehen, ob die Antragsgegnerin zu den streitgegenständlichen Vorgängen überhaupt eine ordnungsgemäße Akte geführt hat (zu der Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung vgl. allgemein Apel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 3. Aufl., § 25 SGB X (Stand: 15.11.2023), Rn. 31; BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 -, Rn. 2, juris; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3/23 -, Rn. 17, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 L 38/99 -, Rn. 55 ff., juris).
  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
    Damit wird deutlich, dass mit der vorliegenden Auswahlentscheidung die Beförderung noch nicht vorweggenommen wird, dass aber bereits die Vergabe des - sowohl für die Klägerin als auch für den Beigeladenen höherwertigen - Dienstpostens förderliche Vorwirkungen für die spätere Vergabe des Statusamts (Beförderung) entfaltet (vgl. zur Statusrelevanz im Fall einer Förderlichkeit der Dienstpostenvergabe für spätere Beförderungsentscheidungen BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.02.2022 - 4 S 3570/21 -, vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 - und vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, jeweils juris; systematisierend zu den unterschiedlichen Fallgestaltungen auch Bergmann/Paehlke-Gärtner, Zur Dogmatik des Konkurrentenstreits, NVwZ 2018, 110 mit zahlreichen Nachweisen).

    Die Behörden sind verpflichtet, den bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren (vgl. zum Gebot der Aktenklarheit, Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit BVerfG, Beschlüsse vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris Rn. 19 ff. und vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 und 2 BvR 310/83 -, juris Rn. 3 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 17 und vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, juris Rn. 84 und vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris Rn. 90; s. a. Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 23; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz 2. Aufl. 2016, § 2 IFG Rn. 41 ff.; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Aktenführung Berlit, Elektronische Verwaltungsakten und verwaltungsgerichtliche Kontrolle, NVwZ 2015, 197; Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl., § 3a VwVfG Rn. 389 ff. ; Müller, eJustice-Praxishandbuch, 8. Aufl. 2023, S. 432 ff; Trossen, jM 2024, 78, jeweils m. w. N.).

    Es besteht auch im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung kein Recht auf ein objektiv-rechtlich fehlerfreies Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 11 ff. und vom 27.07.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 13.11.2023 - 3 K 1381/23 -, juris Rn. 37).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    Dementsprechend ist die Antragstellerin auch uneingeschränkt in das Auswahlverfahren aufgenommen worden und kann keine eigene Rechtsverletzung daraus ableiten, dass auch der Beigeladene in das Auswahlverfahren einbezogen wurde (vgl. dazu, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch nicht vor Konkurrenz schützt BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 37).

    Die Behörden sind verpflichtet, den bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren (vgl. zum Gebot der Aktenklarheit, Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit BVerfG, Beschlüsse vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris Rn. 19 ff. und vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 und 2 BvR 310/83 -, juris Rn. 3 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 17 und vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, juris Rn. 84 und vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris Rn. 90; s. a. Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 23; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz 2. Aufl. 2016, § 2 IFG Rn. 41 ff.; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Aktenführung Berlit, Elektronische Verwaltungsakten und verwaltungsgerichtliche Kontrolle, NVwZ 2015, 197, jeweils m. w. N.).

    Es besteht auch im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung kein Recht auf ein objektiv-rechtlich fehlerfreies Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 11 ff. und vom 27.07.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 4 S 1978/23

    Öffentliches Dienstrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch; Einengung des

    Denn Art. 33 Abs. 2 GG begründet das grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 (153) = Juris Rn. 11 mit Verweis u. a. auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 (201); ebenso wiederum BVerfG, Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, Juris Rn. 14; zuletzt erneut BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, Juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verkennt die Forderung, dass bereits die Erstbeurteiler stets von einem völlig kongruenten Maßstab ausgehen müssten, die tatsächlichen Gegebenheiten wie auch die rechtlichen Anforderungen für die Abfassung dienstlicher Beurteilungen (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 53).
  • VG Freiburg, 11.01.2024 - 3 K 2508/23

    Beförderungsauswahlentscheidung nur anhand aktueller Beurteilungen

    Dies ist regelmäßig - und so auch hier - der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, sodass das Amt unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 11 und Urteil vom 13.12.2018 - 2 A 5.18 -, BVerwGE 164, 84 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2021 - 4 S 3347/20 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2023 - 5 ME 51/23 -, juris Rn. 3).

    Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Konkurrentenstreitverfahren ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 GKG ergebenden Betrags, mithin der dreifache Monatsbetrag des angestrebten Amts, als Streitwert festzusetzen (vgl. Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 72).

  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 7.23
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss vom 6. Oktober 2023 - BVerwG 2 VR 3.23 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 6 B 95/24

    Konkurrentenstreit potentielle Kausalität Chancenlosigkeit

    Es kann auf sich beruhen, ob und inwieweit das Bundesverwaltungsgericht hiervon mit der Feststellung im Beschluss vom 6.10.2023 - 2 VR 3.23 -, NVwZ 2024, 236 = juris Rn. 62, die Erforderlichkeit derartiger Erläuterungen mache die dienstliche Beurteilung aber nicht fehlerhaft, abgerückt ist, und inwieweit die sich im Wesentlichen in einer - unbeachtlichen - besseren Selbstbewertungen erschöpfenden Einwendungen des Antragstellers geeignet sind, die Plausibilisierungspflicht auszulösen.
  • VG Karlsruhe, 11.12.2023 - 12 K 4252/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Organisationsgrundentscheidung; Einbeziehung in die

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 3.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,41694
BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,41694)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,41694)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 2 VR 3.23 (https://dejure.org/2023,41694)
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